Rheinpfalz 15.06.2001

Bürgerfragestunde: Wer steht für Mehrkosten gerade?
Hainfeld: Nach aktuellem Stand wird das „Haus der Vereine" rund 140 000 Mark teurer als ursprünglich geplant
Zu Beginn seiner jüngsten Sitzung sah sich der Hainfelder Gemeinderat mit einer Anfrage konfrontiert, die in der Ratssitzung vom 11. Mai ihren Ursprung hatte. Damals hatte der Rat Mehrkosten in Höhe von derzeit über 140 000 Mark für das „Haus der Vereine" gebilligt, und darauf bezog sich die Frage eines Bürgers, wie Ortsbürgermeister Horst Schmid bekannt gab. Ersterer wollte nämlich wissen, ob die genannten Mehrkosten ebenso bezuschusst würden wie die ursprünglich veranschlagten Baukosten.
Außerdem heischte der Fragesteller Auskunft darüber, wer - sofern eine Bezuschussung nicht erfolgt - für den „finanziellen Schaden für die Ortsgemeinde" aufzukommen habe oder haftbar gemacht werden könne.

Der Auskunft der Verwaltung war zu entnehmen, dass nur die Kosten bezuschusst würden, die im Antrag aufgerührt und anerkannt seien. Für zusätzliche Arbeiten, die noch nicht abgeschlossen sind, soll laut Dorfplaner Diplom-Ingenieur Wolf ein „ergänzender Zuschussantrag" gestellt werden. Für alle zusätzlichen Leistungen, die zum Zeitpunkt des Zuschussantrags „nicht vorhersehbar" gewesen seien, sowie Kosten, die durch Änderung der Planung auf Wunsch des Auftraggebers erfolgten, könnten keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

Damit mochte sich der Bürger nicht in vollem Umfang zufrieden geben. Zumindest hätten seiner Ansicht nach „bei sorgfältiger Kostenermittlung" die Ausgaben für die Dachumdeckung bei der Kostenaufstellung, die der Zuschussbeantragung zu Grunde gelegen hat, berücksichtigt werden müssen. Das Dach sei damals schon so marode gewesen wie später, als man sich zur Instandsetzung entschloss,

Im weiteren Verlauf der Sitzung befasste sich der Rat mit der Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Am Schloßberg". Der Änderung lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses zu Grunde. Die beiden zu bebauenden Grundstücke liegen im Geltungsbereich dieser Satzung. [/VORSPANN] Die Erschließung des Gesamtbaugrundstücks ist derzeit zwar nicht gesichert, kann aber durch einen Vertrag mit den VG-Werken umgesetzt werden. Der Rat schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an und änderte die Satzung entsprechend.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Schlossberg II" wurde an Hand der Straßenplanung überarbeitet. Die vom Ingenieur-Büro Schulbaum (Landau) eingebrachten Anregungen waren vom Dorfplaner Wolf in den erwähnten Bebauungsplan eingearbeitet worden. Auf dieser Grundlage sprach sich der Rat dafür aus, den Plan mit den Trägern öffentlicher Belange im Vorfeld abzustimmen, eventuelle Anregungen und Änderungswünsche vorab planerisch zu berücksichtigen und danach das offizielle Genehmigungsverfahren einzuleiten, (rl)